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qualiboXX - Portal für den Übergang Schule - BerufMagazin
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Nutzungsbedingungen qualiboXX

(gültig seit 14. Dezember 2012)

Präambel

qualiboXX ist ein Informationsportal mit einer Lern- und Arbeitsplattform für pädagogisches Personal, das Jugendliche und junge Erwachsene im Übergang von der Schule in den Beruf unterstützt. Hierzu gehören neben dem pädagogischen Personal von Bildungsträgern, die im Bereich der beruflichen Integrationsförderung tätig sind, auch Lehrkräfte an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Ausbilderinnen und Ausbilder in Betrieben. qualiboXX dient diesen Fachkräften als Unterstützungsangebot für die Begleitung Jugendlicher und junger Erwachsener beim Übergang von der Schule in den Beruf, von Schülerinnen und Schülern bei der Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung sowie von Auszubildenden in der dualen Berufsausbildung oder der betriebsnahen Ausbildung. Ziel ist die qualitative Verbesserung der individuellen Förderung und Qualifizierung dieser Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch die Potenziale virtueller, computergestützter Lernszenarien, die sich an beruflichen Handlungssituationen orientieren. Zudem soll die Netzwerkarbeit aller Akteure im Übergangsmanagement und den eben beschriebenen Tätigkeitsfeldern (Bildungsträger, Schulen, Betriebe, Koordinierungsstellen etc.) sowohl bundesweit als auch regional unterstützt werden. Anbieter von qualiboXX ist das Bundesinstitut für Berufsbildung (im Weiteren BiBB genannt).

Diese Nutzungsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen für die Inanspruchnahme der Dienste von qualiboXX zwischen dem Bildungsträger, der Schule oder dem Betrieb (im Folgenden "Organisationen" genannt) bzw. Ihnen als Mitglied einerseits und dem BiBB andererseits. Diese Nutzungsbedingungen informieren Sie darüber hinaus über die Verwendung Ihrer persönlichen Daten. Sie können diese Nutzungsbedingungen auf Ihren Computer herunterladen oder ausdrucken.

1. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle bei qualiboXX derzeit und künftig angebotenen Dienste bis zur Änderung bzw. Ergänzung der Nutzungsbedingungen nach Ziffer 9.

2. Anmeldung von Mitgliedern und Registrierung von Institutionen

2.1 Registrierungsberechtigte Organisationen und nutzungsberechtigter Personenkreis

(1) Als so genannte "Institution" registrierungsberechtigt sind folgende Organisationen:

•

bundesdeutsche Bildungsträger im Bereich der beruflichen Integrationsförderung, soweit es sich bei dem Bildungsträger um einen öffentlichen Bildungsträger, als gemeinnützig anerkannte Bildungsträger oder im Bereich der beruflichen Integrationsförderung öffentlich (d.h. durch Bund, Land, Kommune oder EU) geförderten Bildungsträger handelt,

•

bundesdeutsche allgemeinbildende und berufsbildende Schulen,

•

bundesdeutsche Ausbildungsbetriebe bzw. Betriebe, die sich für die berufliche Integration von jungen Erwachsenen engagieren.

Über die Aufnahme von sonstigen Organisationen oder Bildungseinrichtungen entscheidet das BiBB im jeweiligen Einzelfall.

(2) Zur Nutzung der Lern- und Arbeitsplattform von qualiboXX berechtigt sind:

•

a) als so genannte "Mitarbeiter": volljährige festangestellte und freie pädagogische Mitarbeiter von Bildungsträgern, die im unter (1) beschriebenen Bereich tätig sind (z.B. Sozialpädagogen, Bildungscoaches, Stützlehrer, Ausbilder);

•

b) als so genannte "Lehrer": volljährige Lehrkräfte an Schulen, die im unter (1) beschriebenen Bereich tätig sind;

•

c) als so genannte "Ausbilder": volljährige Ausbilder in Betrieben, die im unter (1) beschriebenen Bereich tätig sind;

•

d) als so genannte "Partner": volljährige festangestellte und freie Mitarbeiter von Partnern der Institutionen die nicht unter a), b) oder c) genannt sind (weitere am Förderprozess beteiligte Akteure, z.B. Kammern und Innungen, Kommunale Koordinierungsstellen, sonstige Bildungseinrichtungen);

•

e) als so genannte "Lernende": Teilnehmer berufsvorbereitender und ausbildungsbegleitender Maßnahmen der Bildungsträger, Schülerinnen und Schüler, die sich beruflich orientieren oder qualifizieren, Auszubildende, die einer gezielten Förderung bedürfen.

Über die Aufnahme sonstiger Personen als Mitglieder sowie das Aufrechterhalten einer Mitgliedschaft von Mitarbeitern, Lehrern oder Ausbildern, die nicht mehr für eine registrierungsberechtigte Organisation arbeiten, entscheidet das BiBB im jeweiligen Einzelfall.

2.2 qualiboXX-Accounts

Die Nutzung der Lern- und Arbeitsplattform setzt einen qualiboXX-Account voraus.
qualiboXX Mitarbeiter-, Lehrer, und Ausbilder-Accounts können durch eigene Anmeldung der nutzungsberechtigten Person beantragt werden (Ziffer 2.3 unten) oder, wenn die Organisation bereits als Institution bei qualiboXX registriert ist, über einen Institutions-Administrator angelegt werden (Ziffer 2.6 unten).

Partner und Lernende können sich nicht unmittelbar bei qualiboXX anmelden.

qualiboXX Accounts für Lernende können in einer Mini-Institution durch einen Mitarbeiter, Lehrer oder Ausbilder (Ziffer 2.4 unten) oder durch einen Institutions-Administrator innerhalb einer Institution (Ziffer 2.6 unten) angelegt werden.

qualiboXX Partner-Accounts können nur durch einen Institutions-Administrator angelegt werden (Ziffer 2.6 unten).

2.3 Anmeldung als Mitarbeiter, Lehrer oder Ausbilder

(1) Mit Ihrer eigenen Anmeldung bei qualiboXX bestätigen Sie, dem nutzungsberechtigten Personenkreis nach Ziffer 2.1 Absatz 2 a), b) oder c) anzugehören. Sie verpflichten sich zur richtigen und vollständigen Angabe der im Rahmen der Anmeldung abgefragten Daten; Sie verpflichten sich, dem BiBB. im Falle einer Änderung dieser Daten unverzüglich per E-Mail an die E-Mail-Adresse support@qualiboxx.de zu informieren. Das BiBB ist jederzeit berechtigt, einen Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen und die Richtigkeit der Angaben zu verlangen.

(2) Wenn Ihr Bildungsträger, Ihre Schule oder Ihr Betrieb bereits als Institution bei qualiboXX registriert ist, können Sie statt über eine eigene Anmeldung auch über Ihren Institutions- Administrator einen Mitarbeiter-/Lehrer-/Ausbilder-Account anlegen lassen; hierauf finden die Regelungen der Ziffer 2.6 Anwendung.

2.4 Freischalten einer Mini-Institution durch Mitarbeiter, Lehrer oder Ausbilder

(1) Mitglieder der Rollen Mitarbeiter, Lehrer oder Ausbilder (im Folgenden auch "Fachkräfte" genannt), haben die Möglichkeit, unter dem Menüpunkt "Institution" eine so genannte Mini- Institution frei zu schalten, in der sie ihren Lernenden Accounts anlegen können, um mit ihnen auf qualiboXX zu arbeiten.
Das Anlegen eines Lernenden durch eine Fachkraft innerhalb der Mini-Institution gilt als Antrag auf Mitgliedschaft bei qualiboXX. Zur Vervollständigung des Antrags auf Mitgliedschaft und zur Freischaltung des Mitglieds-Accounts müssen Sie sich als angemeldete Person im Rahmen des ersten Login-Vorgangs mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen einverstanden erklären.

(2) Als Administrator einer Mini-Institution verpflichten Sie sich, nur Personen als Mitglieder in der Rolle Lernende anzulegen, die dem nutzungsberechtigten Personenkreis nach Ziffer 2.1 Absatz 2 e) angehören und für die Ihnen entsprechende Einverständniserklärungen nach Ziffer 4.2 vorliegen. Das BiBB ist jederzeit berechtigt vom Administrator der Mini-Institution oder dem Mitglied selbst einen Nachweis über die Zugehörigkeit eines Mitglieds zum nutzungsberechtigten Personenkreis zu verlangen.

2.5 Registrierung einer Organisation als Institution auf qualiboXX

(1) Die Registrierung eines Bildungsträgers, eines Betriebs oder einer Schule für die Freischaltung und Nutzung des qualiboXX-Bereichs "Institution" ist nur durch einen Mitarbeiter der jeweiligen Organisation möglich, der selbst bereits als Mitglied angemeldet ist. Das Mitglied, welches eine Institution bei qualiboXX registriert (im Folgenden "Registrierungs-Administrator" genannt), ist Ansprechpartner des BiBB für diese Organisation. Im Rahmen der Online-Registrierung wird für die Freischaltung der Institution ein Fax-Registrierungsantrag erstellt; dieser ist von einem Vertretungsberechtigten der Organisation sowie dem Registrierungs-Administrator zu unterzeichnen, mit einem Stempel der Organisation zu versehen und an das BiBB zu faxen.

(2) Als Registrierungs-Administrator verpflichten Sie sich, eine Institution nur zu registrieren, wenn

•

a) die Organisation dem Kreis registrierungsberechtigter Organisationen angehört und

•

b) Sie von der Leitung der Organisation zur Registrierung der Institution ermächtigt wurden.

Sie verpflichten sich zur richtigen und vollständigen Angabe der abgefragten Pflichtangaben im Rahmen der Registrierung der Organisation als Institution auf qualiboXX; Sie verpflichten sich, dem BiBB im Falle einer Änderung dieser Daten unverzüglich per EMail an die E-Mail-Adresse support@qualiboxx.de zu informieren. Das BiBB ist jederzeit berechtigt, einen Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen und die Richtigkeit der Angaben zu verlangen.

(3) Durch Akzeptieren des Registrierungsantrags der Institution durch das BiBB erhält der Registrierungs-Administrator neben seinem Mitglied-Account einen zusätzlichen Administrations-Account mit Administrationsrechten in qualiboXX für die gesamte von ihm registrierte Institution ("Institutions-Administrator" genannt). Der Registrierungs-Administrator kann weitere nutzungsberechtigte Personen seiner Organisation als qualiboXX Mitglieder für seine Institution anlegen und weitere volljährige Mitarbeiter seiner Organisation zu Institutions-Administratoren oder Gruppenverwaltern machen. Die Institutions-Administratoren können wiederum weitere volljährige Mitarbeiter der Organisation zu Institutions-Administratoren oder Gruppenverwaltern machen.

2.6 Anlegen eines Mitarbeiters, Ausbilders, Lehrers, Partners oder Lernenden durch den Institutions-Administrator und Akzeptierung der Mitgliedschaft

1) Das Anlegen eines Partner- oder Lernenden-Accounts erfolgt über einen Institutions-Administrator der jeweils registrierten Organisation. Der Institutions-Administrator kann darüber hinaus auch Mitarbeiter-Accounts anlegen.
Das Anlegen eines Mitarbeiter-, Ausbilder-, Lehrer-, Partner- oder Lernenden-Accounts durch einen Institutions-Administrator gilt als Antrag auf Mitgliedschaft bei qualiboXX. Zur Vervollständigung des Antrags auf Mitgliedschaft und zur Freischaltung des Mitglieds-Accounts müssen Sie sich als angemeldete Person im Rahmen des ersten Login-Vorgangs mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen einverstanden erklären.

(2) Als Institutions-Administrator verpflichten Sie sich, nur Personen als Mitglieder in der jeweiligen Rolle als Mitarbeiter, Ausbilder, Lehrer-, Partner bzw. Lernende anzulegen, die dem jeweiligen nutzungsberechtigten Personenkreis nach Ziffer 2.1 Absatz 2 angehören und für die Ihnen entsprechende Einverständniserklärungen nach Ziffer 4.4 vorliegen. Das BiBB ist jederzeit berechtigt vom Institutions-Administrator oder dem Mitglied selbst, einen Nachweis über die Zugehörigkeit eines Mitglieds zum jeweiligen nutzungsberechtigten Personenkreis zu verlangen.

2.7 Gemeinsame Bestimmungen

(1) Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft oder mit der Registrierung als Institution beantragen Sie einen unentgeltlichen Nutzungsvertrag mit dem BiBB. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn das BiBB den Antrag auf Mitgliedschaft bzw. die Registrierung bestätigt oder durch Zurverfügungstellung der Dienste annimmt. Das BiBB behält sich das Recht vor, den Antrag auf Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(2) Das BiBB ist berechtigt, den Mitglieds-Account ohne weitere Mitteilung zu löschen, wenn innerhalb von 2 Monaten nach Zurverfügungstellung des Passwortes für den Mitglieds-Account kein Login erfolgt.

(3) Das BiBB behält sich das Recht vor, einzelne Dienste nur unter zusätzlichen Voraussetzungen (z.B. bereits für bestimmte Zeit bestehende Mitgliedschaft, Verwendung zu bestimmten Zwecken) und auf gesonderten Antrag zur Verfügung zu stellen. Die Voraussetzungen im Einzelnen und Antragsformulare werden jeweils auf qualiboXX veröffentlicht.

(4) Mitglieds-Accounts, die bereits vor Übergang des Portals vom Verein Schulen ans Netz an das BiBB bestanden haben, bleiben weiter bestehen.

3. Umfang der Leistungen

(1) Die Dienste von qualiboXX werden kostenlos, jedoch ausschließlich im Rahmen der technischen, betrieblichen und finanziellen Möglichkeiten des BiBB, gewährt. Das BiBB behält sich vor, Dienste oder den Funktionsumfang von Diensten von qualiboXX künftig kostenpflichtig auszugestalten.

(2) Ein Anspruch auf die Zurverfügungstellung bestimmter Dienste besteht nicht. Das BiBB gibt keine Zusicherungen für einen bestimmten Leistungsumfang sowie die fehler- und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der angebotenen Dienste; dies gilt insbesondere für Verfügbarkeit von Daten in Privat-, Gruppen- und Institutions-Bereichen oder Online-Lernangeboten sowie die Abrufbarkeit von bei qualiboXX abgelegten Wikis, Courselets und Websites. Regelungen zu bestimmten Diensten im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen, die bei deren Inkrafttreten noch nicht auf qualiboXX zur Verfügung stehen (z.B. Website-Generator), begründen keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung solcher Dienste. Der Internet-Zugang ist nicht Gegenstand der angebotenen Dienste; für diesen sowie den Zustand der eigenen Hard- und Software ist jedes Mitglied bzw. jede Organisation selbst verantwortlich.

(3) Das BiBB behält sich das Recht vor, das Angebot jederzeit einzustellen sowie die zur Verfügung gestellten Dienste in Art und Umfang zu verändern. Sie werden hierüber zuvor innerhalb angemessener Frist per E-Mail informiert.

4. Pflichten und Verantwortlichkeit

4.1 Pflichten und Verantwortlichkeit als Mitglied

(1) Sie verpflichten sich, Ihr Passwort nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie verpflichten sich weiterhin, als Lernender Ihren Institutions-Administrator, als sonstiges Mitglied das BiBB unter support@qualiboxx.de unverzüglich zu informieren, sobald Ihnen bekannt wird, dass Ihr Passwort unberechtigt durch Dritte genutzt wird. Der Institutions-Administrator und das BiBB sind berechtigt, den Zugang zu den Diensten von qualiboXX zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Passwort durch unberechtigte Dritte genutzt wird; Sie werden hierüber informiert und erhalten ein neues Passwort zugeteilt, soweit Sie nicht selbst bewusst zu dem Missbrauch beigetragen haben. Im Übrigen können Sie Ihr Passwort jederzeit selbst ändern.

(2) Die Dienste von qualiboXX ermöglichen es Ihnen, Inhalte innerhalb von qualiboXX sowie im Internet zu veröffentlichen und anderen zugänglich zu machen. Die Verantwortlichkeit für solche von Ihnen veröffentlichten und zugänglich gemachten Inhalte liegt ausschließlich bei Ihnen. Sie verpflichten sich, bei der Nutzung der Dienste von qualiboXX, nicht gegen geltende gesetzliche Vorschriften zu verstoßen. Sie stellen insbesondere sicher, dass die von Ihnen veröffentlichten und verbreiteten Inhalte keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Markenoder Persönlichkeitsrechte) verletzen und von Ihnen im Rahmen der Nutzung von qualiboXX personenbezogene Daten Dritter nur im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet oder genutzt werden; ausdrücklich unzulässig ist etwa das Einbinden von urheberrechtlich geschützten Audio-, Bild- oder Videodateien in qualiboXXWikis, qualiboXX-Blogs, qualiboXX-Courselets und auf qualiboXX -Websites, wenn Ihnen hierfür nicht die notwendigen Nutzungsrechte durch die Rechteinhaber eingeräumt worden sind. Zudem stellen Sie insbesondere sicher, dass keine nach dem Strafgesetzbuch oder den Jugendschutzgesetzen rechtswidrigen Inhalte veröffentlicht oder zugänglich gemacht werden, wie z.B. Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, rassistisches Gedankengut, Gewaltdarstellungen, pornografische Inhalte oder Beleidigungen und andere ehrverletzende Äußerungen.

(3) Die Nutzung der Dienste von qualiboXX ist ausschließlich bildungsbezogenen Zwecken vorbehalten. Sie verpflichten sich, die Ihnen zur Verfügung gestellten Dienste nicht zu kommerziellen oder sonstigen nicht bildungsbezogenen Zwecken zu nutzen; ausgenommen ist hiervon klarstellend eine Nutzung durch kommerzielle Bildungsträger sowie Ausbildungsbetriebe im Bereich der beruflichen Integrationsförderungen.

(4) qualiboXX Webspace darf ausschließlich für qualiboXX Websites genutzt werden; dies gilt sowohl für über den qualiboXX Website-Generator generierte Websites, als auch für selbst erstellte, im qualiboXX Webspace abgelegte Websites. Es ist Ihnen daher insbesondere untersagt, Bestandteile externer Websites (z.B. Fotos, Werbebanner oder Unterseiten) im qualiboXX Webspace abzulegen oder Dateien abzulegen, auf die nur von externen Websites verlinkt wird. Untersagt ist es Ihnen darüber hinaus, Dateien, die Sie für Ihre qualiboXX Website im qualiboXX Webspace abgelegt haben, gleichzeitig als Bestandteil für externe Websites zu nutzen. Als externe Websites gelten alle Websites und deren Unterseiten, die nicht ausschließlich über die qualiboXX Webadressen (URLs) abrufbar sind.

(5) Soweit Sie im Rahmen von qualiboXX Websites, Wikis oder Courselets erstellen, werden Sie dabei die Informationspflichten des Telemediengesetzes sowie des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien beachten und den von Ihnen erstellten qualiboXX Websites, Wikis oder Courselets – soweit gesetzlich erforderlich – ein entsprechendes Impressum hinzufügen.

(6) Als Inhaber eines Mitarbeiter-, Ausbilder-, Lehrer- oder Partner-Accounts verpflichten Sie sich, Ihren Mitglieds-Account durch das BiBB löschen zu lassen, wenn Sie nicht mehr zum Kreis der nutzungsberechtigten Personen nach Ziffer 2.1 Absatz 2 angehören (z.B. wenn Sie als Mitarbeiter, Ausbilder oder Lehrer für keine registrierungsberechtige Institution mehr tätig sind oder als Partner nicht mehr mit einer nutzungsberechtigten Institution zusammenarbeiten); wenn Sie als Mitarbeiter, Ausbilder oder Lehrer von einer registrierungsberechtigten Organisation zu einer anderen wechseln, müssen Sie Ihren Account nicht löschen lassen, sondern dem BiBB im Falle einer Änderung dieser Daten lediglich unverzüglich per E-Mail an die E-Mail-Adresse support@qualiboxx.de informieren (siehe auch Ziffern 2.3 und 2.). Bei Inhabern von Lernenden-Accounts ist der der Mini-Institutions- Administrator nach nach Ziffer 4.2 Absatz 1 sowie der Institutions-Administrator nach Ziffer 4.4 Absatz 1 ohne Aufforderung seitens des Lernenden berechtigt und verpflichtet den Lernenden-Account zu löschen, wenn die Voraussetzungen für die Nutzungsberechtigungen nicht mehr vorliegen.

(7) Es liegt in Ihrer Verantwortlichkeit, von sämtlichen Inhalten, die Sie über qualiboXX veröffentlichen oder verbreiten (z.B. Forenbeiträge, Wiki-Inhalte oder Courselets) bzw. erhalten (z.B. über die "Nachrichten"-Funktion), jeweils Sicherungskopien auf Ihrem eigenen Computersystem zu speichern, um einem möglichen Verlust von Daten vorzubeugen. Als Lernender werden Sie hierbei darauf hingewiesen, dass der Institutions-Administrator verpflichtet ist, Ihren Lernenden-Account ohne Ankündigung am Ende der Maßnahme zur beruflichen Förderung, der Ausbildung oder der Schulzeit zu löschen, bzw. bereits vorher, wenn Sie nicht mehr dem Kreis der nutzungsberechtigten Personen angehören.

4.2 Ergänzende Pflichten und Verantwortlichkeit für Mitarbeiter, Ausbilder und Lehrer bei der Nutzung einer Mini-Institution

(1) Wenn Sie als Mitarbeiter, Ausbilder und Lehrer Ihre Mini-Institution freigeschaltet haben, können Sie Accounts für Lernende anlegen. Das BiBB hat keinen Einfluss darauf, welchen Lernenden Sie innerhalb der Mini-Institution Accounts einrichten und welche Rechte Sie den Lernenden in deren Bereich "Privat" sowie innerhalb der Mini-Institution einräumen. Die Administrationsrechte im Bereich "Mini-Institution" liegen ausschließlich bei Ihnen. Sie verpflichten sich, nur Personen als Lernende anzulegen, die dem nutzungsberechtigten Personenkreis nach Ziffer 2.1 Absatz 2 e) angehören und neue Lernende nur dann anzulegen (und damit den Antrag auf Mitgliedschaft auszulösen), wenn diese zuvor ausdrücklich ihr Einverständnis mit der Anmeldung, mit der Übermittlung der entsprechenden Daten an das BiBB sowie mit der Anzeige der Summe der Logins und der Gesamtnutzungsdauer von qualiboXX im Rahmen der den Mini-Institutions-Administratoren zugänglichen Funktion "Info" erklärt haben. Sie verpflichten sich darüber hinaus, Accounts von Lernenden zu löschen, die nicht mehr dem Kreis nutzungsberechtigter Personen angehören. Mitglieder, denen das BiBB gekündigt hat, dürfen Sie nicht erneut als Mitglieder anlegen.

(2) Das Anlegen von Lernenden-Accounts unterliegt folgenden Bedingungen:

•

a) Vor dem Anlegen von Lernenden haben Sie die Nutzungsbedingungen mit den Lernenden besprochen. Im Rahmen der Besprechung sind den Lernenden altersgemäß insbesondere ihre Pflichten als Mitglied nach Ziffer 4.1 zu erläutern und die Funktionen der Plattform zu besprechen, bei denen die Möglichkeit besteht, dass die Lernenden mit Dritten selbständig kommunizieren oder personenbezogene Daten der Öffentlichkeit zugänglich machen (z.B. Nachrichten-Funktion, Wiki, Website).

•

b) In Bezug auf Lernende als Mitglieder Ihrer Mini-Institution sind datenschutzrechtlich insbesondere folgende Vorgänge und Funktionen relevant:
Für die Lernenden wird beim Anlegen des Mitglied-Accounts eine persönliche Nachrichten-Adresse eingerichtet; diesbezüglich wird auf Ziffer 8 Absatz 4 verwiesen.
Zur Leistungskontrolle von Lernenden bei der Bearbeitung von Lernangeboten und Courselets werden die in Ziffer 8 Absatz 5 aufgeführten Daten protokolliert und Ihnen angezeigt.
Aus pädagogischen und administrativen Gründen werden im Rahmen der den Mini-Institutions-Administratoren zugänglichen Funktion "Info" die in Ziffer 8 Absatz 6 aufgeführten Daten angezeigt.
Wenn Sie als Mini-Institutionsadministrator den Lernenden im Bereich "Privat" die Funktion Profil freischalten, können diese dort Angaben zu ihrer Person machen. Wenn die Lernenden ihr Profil zur Veröffentlichung freigeben, kann es Ihnen sowie von den anderen Lernenden in der Mini-Institution, abgerufen werden. Die Lernenden können die Angaben in Ihrem Profil jederzeit ändern, ergänzen, löschen oder die Veröffentlichung sperren.
Wenn Sie als Mini-Institutionsadministrator den Lernenden die "Funktion" Lerntagebuch" freischalten, können diese dort persönliche Angaben, z.B. zu ihrem Lernfortschritt machen. Die Lernenden können die Berechtigung, wer die Einträge Ihres Lerntagebuchs sehen und kommentieren darf, selbst einstellen und jederzeit ändern. Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, die mit dem Anlegen von Lernenden als Mitglieder und mit der damit ermöglichten Nutzung von qualiboXX verbunden sind, sind Sie als Mini-Institutions-Administrator, der den jeweiligen Lernenden als Mitglied anlegt, verantwortlich;

•

Sie verpflichten sich, vor dem Anlegen von Lernenden als Mitglieder die jeweils erforderlichen schriftlichen und jederzeit widerruflichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen der Erziehungsberechtigten und/oder der Betroffenen selbst einzuholen. Im Rahmen der Einholung der Einwilligung ist konkret auf Art, Umfang und Zweck der Verwendung von personenbezogenen Daten sowie die oben unter b) genannten Funktionen der Plattform und die damit verbundenen Möglichkeiten der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten durch die Lernenden bei Freischaltung entsprechender Funktionalitäten hinzuweisen.

•

Als Mini-Institutions-Administrator können Sie festlegen, welche Funktionen der Plattform den jeweiligen Lernenden zur Verfügung stehen. Die Nachrichten-Funktion und sonstige Funktionen der Plattform, über die die Lernenden selbständig mit Dritten innerhalb und außerhalb der Mini-Institution kommunizieren können oder Inhalte zugänglich machen können, werden Sie für Lernende deaktivieren bzw. erst dann aktivieren, wenn Ihnen hierfür eine entsprechende schriftliche Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten und/oder der Lernenden vorliegt.

•

Sie stellen sicher, dass in der Dateiablage, im Forum, im Blog, im Wiki, im Lernplan, in Courselets und auf der Website der Mini-Institution keine personenbezogene Daten oder Personenfotos von Lernenden abrufbar sind, soweit die Erziehungsberechtigten und/oder die Betroffenen selbst hierzu nicht die erforderlichen Einwilligungen erteilt haben. Sie verpflichten sich die jeweils erforderlichen schriftlichen und jederzeit widerruflichen Einwilligungen der Erziehungsberechtigten und/oder der Betroffenen selbst einzuholen. Im Rahmen der Einholung der Einwilligung ist konkret auf Art, Umfang und Zweck der Verwendung der personenbezogenen Daten hinzuweisen. Im Falle des Widerrufs einer Einwilligung werden Sie entsprechende personenbezogene Daten und Personenfotos unverzüglich löschen.

•

Im Falle des Widerrufs einer Einwilligung werden Sie unverzüglich entsprechende Funktionen sperren bzw. Accounts und Homepages löschen.

(3) Als Administrator einer Mini-Institution sind Sie verantwortlich für die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Ziffer 4.1 für die Mini-Institutions-Website sowie für die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Ziffer 4.1 Absätze 2 bis 6 durch die Mitglieder innerhalb der Mini-Institution insbesondere in Bezug auf den Chat, die Dateiablage, das Forum, das Blog, das Wiki, die Website, die Courselets sowie Bookmarks. In dieser Funktion werden Sie im Falle eines Verstoßes sowie in Fällen hinreichenden Verdachts geeignete Maßnahmen ergreifen. Beiträge und Dateien innerhalb der Mini-Institution, die gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen, werden Sie unverzüglich löschen; dies gilt entsprechend für solche Inhalte, die anderen Mitgliedern oder der Öffentlichkeit über den Privatbereich eines Lernenden zugänglich sind. Sie sind verpflichtet, die Einhaltung der Verpflichtungen durch Lernende als Mitglieder innerhalb Ihrer Mini-Institution im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht regelmäßig zu kontrollieren; dies gilt entsprechend für die Teile der Privatbereiche der Mitglieder, die anderen Mitgliedern oder der Öffentlichkeit zugänglich sind.

4.3 Ergänzende Pflichten und Verantwortlichkeit als Gruppenverwalter

(1) Innerhalb des Bereichs "Institution" können die Institutions-Administratoren sowie Fachkräfte virtuelle Gruppen anlegen, in denen Lernende mit Fachkräften und Partnern ihrer Institution arbeiten können (in qualiboXX "Lerngruppen" genannt) oder Fachkräfte Ihrer Institution untereinander oder mit Partnern der Institution kooperieren können (in qualiboXX "Gruppen" genannt); wenn im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen nicht spezifisch auf die eine oder die andere Art von Gruppen verwiesen wird, sind mit "Gruppen" jeweils beide Arten von Gruppen gemeint. Gruppen zur institutionsübergreifenden Kooperation von Mitarbeitern können im Bereich "Community" angelegt werden. Jede Gruppe hat einen Verwalter; dieser hat Administrationsrechte für die jeweilige Gruppe. In dieser Funktion kann er Mitglieder von qualiboXX in die Gruppe aufnehmen und wieder entfernen sowie diesen Rechte innerhalb der Gruppe einräumen und entziehen.

(2) Als Gruppenverwalter stellen Sie sicher, dass auf den Gruppen-Websites, in der Dateiablage, im Forum, im Blog, im Lernplan, in Courselets und im Wiki keine personenbezogenen Daten oder Personenfotos von Lernenden abrufbar sind, soweit die Erziehungsberechtigten und/oder die Betroffenen selbst hierzu nicht die erforderlichen Einwilligungen erteilt haben. Sie verpflichten sich, über den für den jeweiligen Lernenden zuständigen Mitarbeiter (z.B. Mitarbeiter von Bildungsträgern, Lehrer, Ausbilder) die jeweils erforderlichen schriftlichen und jederzeit widerruflichen Einwilligungen der Erziehungsberechtigten und/oder der Betroffenen selbst einzuholen. Im Rahmen der Einholung der Einwilligung ist konkret auf Art, Umfang und Zweck der Verwendung der personenbezogenen Daten hinzuweisen. Im Falle des Widerrufs einer Einwilligung werden Sie entsprechende personenbezogene Daten und Personenfotos unverzüglich löschen.

(3) Als Gruppenverwalter sind Sie verantwortlich für die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Ziffer 4.1 für die Gruppen-Website sowie für die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Ziffer 4.1 Absätze 2 bis 6 durch die Mitglieder innerhalb der Gruppe insbesondere in Bezug auf den Chat, die Dateiablage, das Forum, das Blog, das Wiki, die Courselets, den Lernplan sowie Bookmarks. In dieser Funktion werden Sie im Falle eines Verstoßes sowie in Fällen hinreichenden Verdachts geeignete Maßnahmen ergreifen. Beiträge und Dateien innerhalb der Gruppe, die gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen, werden Sie unverzüglich löschen. Sie sind verpflichtet, die Einhaltung der Verpflichtungen durch Lernende als Mitglieder innerhalb Ihrer Lerngruppe im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht regelmäßig zu kontrollieren. Soweit für die Sicherstellung der Einhaltung der Pflichten Maßnahmen erforderlich sind, für die Sie keine Administrationsrechte haben (z.B. Entzug von Rechten, Deaktivierung von Accounts), werden Sie entsprechende Maßnahmen bei Ihrem Institutions-Administrator veranlassen.

4.4 Ergänzende Pflichten und Verantwortlichkeit als Institutions-Administrator

(1) Als Institutions-Administrator können Sie weitere Mitglieder für Ihre Institution anlegen. Das BiBB hat keinen Einfluss darauf, welchen Fachkräften, Partnern und Lernenden Sie innerhalb der Institution Accounts einrichten und welche Rechte Sie den Lernenden in ihrem Bereich "Privat", Fachkräften und Partnern im Bereich "Institution" sowie allen Mitgliedern Ihrer Institution innerhalb der virtuellen Gruppen einräumen. Die Administrationsrechte im Bereich "Institution" liegen ausschließlich bei Ihnen als Institutions-Administrator. Sie verpflichten sich, nur Personen als Mitglieder in der jeweiligen Rolle als Mitarbeiter, Ausbilder, Lehrer, Partner bzw. Lernender anzulegen, die dem jeweiligen nutzungsberechtigten Personenkreis nach Ziffer 2.1 Absatz 2 angehören und neue Mitglieder nur dann anzulegen (und damit den Antrag auf Mitgliedschaft auszulösen), wenn diese zuvor ausdrücklich ihr Einverständnis mit der Anmeldung, mit der Übermittlung der entsprechenden Daten an das BiBB sowie mit der Anzeige der Summe der Logins und der Gesamtnutzungsdauer von qualiboXX im Rahmen der den Institutions-Administratoren zugänglichen Funktion "Info" erklärt haben. Sie verpflichten sich darüber hinaus, Accounts von Lernenden zu löschen, die nicht mehr dem Kreis nutzungsberechtigter Personen angehören. Mitglieder, denen das BiBB gekündigt hat, werden Sie nicht erneut als Mitglieder anlegen.

(2) Bei Lernenden als Mitgliedern werden Sie folgende Bedingungen einhalten:

•

Vor dem Anlegen von Lernenden als Mitglieder stellen Sie sicher, dass der für die jeweiligen Lernenden zuständige Fachkraft (z.B. Mitarbeiter von Bildungsträgern, Lehrer, Ausbilder) die Nutzungsbedingungen mit den Lernenden besprochen hat. Im Rahmen der Besprechung sind den Lernenden altersgemäß insbesondere ihre Pflichten als Mitglied nach Ziffer 4.1 zu erläutern und die Funktionen der Plattform zu besprechen, bei denen die Möglichkeit besteht, dass die Lernenden mit Dritten selbständig kommunizieren oder personenbezogene Daten der Öffentlichkeit zugänglich machen (z.B. Nachrichten-Funktion, Wiki, Website).

•

In Bezug auf Lernende als Mitglieder Ihrer Institution sind datenschutzrechtlich insbesondere folgende Vorgänge und Funktionen relevant:
Für die Lernenden wird beim Anlegen des Mitglieds-Accounts eine persönliche Nachrichten-Adresse eingerichtet; diesbezüglich wird auf Ziffer 8 Absatz 4 verwiesen.
Zur Leistungskontrolle von Lernenden bei der Bearbeitung von Lernangeboten und Courselets in der Lerngruppe werden die in Ziffer 8 Absatz 5 aufgeführten Daten protokolliert und den Fachkräften der Institution angezeigt.
Aus pädagogischen und administrativen Gründen werden im Rahmen der den Institutions-Administratoren zugänglichen Funktion "Info" die in Ziffer 8 Absatz 6 aufgeführten Daten angezeigt.
Wenn Sie als Institutionsadministrator den Lernenden im Bereich "Privat" die Funktion Profil freischalten, können diese dort Angaben zu ihrer Person machen. Wenn die Lernenden ihr Profil zur Veröffentlichung freigeben, kann es von Fachkräften, Partnern und anderen Lernenden innerhalb des Bereichs "Institution", insbesondere in Lerngruppen, in denen der Lernende Mitglied ist, abgerufen werden. Die Lernenden können die Angaben in Ihrem Profil jederzeit ändern, ergänzen, löschen oder die Veröffentlichung sperren.
Wenn Sie als Institutionsadministrator den Lernenden die "Funktion" Lerntagebuch" freischalten, können diese dort persönliche Angaben, z.B. zu ihrem Lernfortschritt machen. Die Lernenden können die Berechtigung, wer die Einträge Ihres Lerntagebuchs sehen und kommentieren darf, selbst einstellen und jederzeit ändern. Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, die mit dem Anlegen von Lernenden als Mitglieder und mit der damit ermöglichten Nutzung von qualiboXX verbunden sind, sind Sie als Institutions-Administrator, der den jeweiligen Lernenden als Mitglied anlegt, verantwortlich.

•

Sie verpflichten sich, vor dem Anlegen von Lernenden als Mitglieder über die für den jeweiligen Lernenden zuständige Fachkraft (z.B. Mitarbeiter von Bildungsträgern, Lehrer, Ausbilder) die jeweils erforderlichen schriftlichen und jederzeit widerruflichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen der Erziehungsberechtigten und/oder der Betroffenen selbst einzuholen. Im Rahmen der Einholung der Einwilligung ist konkret auf Art, Umfang und Zweck der Verwendung von personenbezogenen Daten sowie die oben unter b) genannten Funktionen der Plattform und die damit verbundenen Möglichkeiten der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten durch die Lernenden bei Freischaltung entsprechender Funktionalitäten hinzuweisen.

•

Als Institutions-Administrator können Sie festlegen, welche Funktionen der Plattform den jeweiligen Lernenden zur Verfügung stehen. Die Nachrichten-Funktion und sonstige Funktionen der Plattform, über die die Lernenden selbständig mit Dritten innerhalb und außerhalb der Institution kommunizieren können oder Inhalte zugänglich machen können, werden Sie für Lernenden deaktivieren bzw. erst dann aktivieren, wenn Ihnen hierfür eine entsprechende schriftliche Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten und/oder der Teilnehmer vorliegt.

•

Sie stellen sicher, dass in öffentlich zugänglichen Wikis und auf den Websites der Lerngruppen keine personenbezogene Daten oder Personenfotos von Lernenden abrufbar sind, soweit die Erziehungsberechtigten und/oder die Betroffenen selbst hierzu nicht die erforderlichen Einwilligungen erteilt haben.

•

Im Falle des Widerrufs einer Einwilligung werden Sie unverzüglich entsprechende Funktionen sperren bzw. Accounts und Websites löschen.

(3) Als Institutions-Administrator können Sie weitere Mitglieder Ihrer Institution zu Institutions-Administratoren und Gruppenverwaltern machen. Sie verpflichten sich, ausschließlich volljährige Fachkräfte Ihrer Institution zu Institutions-Administratoren oder Gruppenverwaltern zu machen. Sie verpflichten sich zudem, nur solche Fachkräfte zu Institutions-Administratoren zu machen, die sich mit der Übernahme der Pflichten nach Ziffer 4.4 einverstanden erklärt haben und mit denen sich die vertretungsberechtigten Personen Ihrer Institution (z.B. der Vorstand des Bildungsträgers, Schulleitung) einverstanden erklärt haben, und nur solche Mitglieder zu Gruppenverwaltern zu machen, die sich mit der Übernahme der Pflichten nach Ziffer 4.3 einverstanden erklärt haben.

(4) Als Institutions-Administrator sind Sie verantwortlich für die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Ziffer 4.1 Absätze 2 bis 6 durch die Mitglieder Ihrer Institution sowie die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Ziffer 4.3 durch die Gruppenverwalter Ihrer Institution. In dieser Funktion werden Sie im Falle eines Verstoßes sowie in Fällen hinreichenden Verdachts geeignete Maßnahmen ergreifen; Ihnen stehen hierbei die Rechte des BiBB nach Ziffer 5 Absatz 1 entsprechend zu. Beiträge und Dateien innerhalb des Bereichs "Institution", die gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen, werden Sie unverzüglich löschen; dies gilt entsprechend für solche Inhalte, die anderen Mitgliedern oder der Öffentlichkeit über den Privatbereich eines Lernenden zugänglich sind. Sie sind verpflichtet, die Einhaltung der Verpflichtungen durch Lernende als Mitglieder innerhalb des Bereichs "Institution" im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht regelmäßig zu kontrollieren; dies gilt entsprechend für die Teile der Privatbereiche der Mitglieder, die anderen Mitgliedern oder der Öffentlichkeit zugänglich sind.

4.5 Ergänzende Pflichten und Verantwortlichkeit Registrierungs-Administrator

Über die Pflichten eines Institutions-Administrators hinaus, gelten für Sie als Registrierungs-Administrator die nachfolgenden Pflichten.

(1) Auf Anfrage werden Sie das BiBB unverzüglich Auskunft darüber erteilen, welche Personen innerhalb Ihrer Institution als Mitglieder angelegt wurden, einschließlich Angaben über den Zeitpunkt des Anlegens und des Löschens der jeweiligen Mitglieder-Accounts und die Identität der zu dem jeweiligen Mitglieds-Account gehörenden Personen. Sie stellen durch organisatorische Maßnahmen sicher, dass Ihnen entsprechenden Angaben auch über Mitglieder vorliegen, die durch andere Institutions-Administratoren angelegt wurden.

(2) Wenn Sie Ihre Funktion als Registrierungs-Administrator abgeben oder die Mitgliedschaft bei qualiboXX beenden möchten, sind Sie als Registrierungs-Administrator dazu verpflichtet, dieses Amt zuvor an einen anderen Institutions-Administrator Ihrer Institution zu übertragen. Sie werden hierzu das BiBB rechtzeitig informieren und sicherstellen, dass dem BiBB folgende Informationen und Erklärungen per E-Mail an die Adresse support@qualiboxx.de vorgelegt werden: die vollständigen Pflichtangaben des neuen Registrierungs-Administrators, eine Einverständniserklärung des neuen Registrierungs-Administrators mit der Übernahme der Pflichten nach Ziffer 4.5 sowie eine Einverständniserklärung einer vertretungsberechtigten Person Ihrer Institution mit dem neuen Registrierungs-Administrator.

5. Folgen von Pflichtverstößen, Freistellungsanspruch

(1) Bei Verstößen gegen die in der Ziffer 4 genannten Pflichten ist das BiBB berechtigt, den Zugang des verantwortlichen Mitglieds bzw. Administrators zu qualiboXX zu sperren, Accounts zu deaktivieren, Inhalte auf Servern zu sperren und zu löschen sowie andere geeignete Maßnahmen zum Schutz gegen solche Verstöße zu ergreifen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass hinreichender Verdacht für solche Verstöße besteht, solange und soweit das jeweils verantwortliche Mitglied die Rechtmäßigkeit des beanstandeten Inhalts oder Verhaltens nicht nachgewiesen hat.

(2) Als jeweils verantwortliches Mitglied, verantwortlicher Gruppenverwalter oder Administrator verpflichten Sie sich, das BiBB von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegen das BiBB im Zusammenhang mit Verstößen gegen vorstehende Verpflichtungen geltend gemacht werden, sowie sämtlichen daraus resultierenden Kosten freizustellen; hierzu zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Sie sind außerdem verpflichtet, das BiBB bei der Verteidigung gegen vorgenannte Ansprüche durch die Abgabe von Erklärungen, insbesondere eidesstattliche Versicherungen, sowie durch sonstige Informationen zu unterstützen und werden darauf hinwirken, dass Ansprüche Dritter unmittelbar gegen Sie selbst geltend gemacht werden. Im Falle der Verantwortlichkeit eines Registrierungs-, Institutions-, und Mini-Institutions-Administrators oder Gruppenverwalters gelten diese Verpflichtungen entsprechend für die jeweilige Institution.

6. Haftung

(1) Das BiBB haftet für verschuldete Schäden bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind alle wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf deren Erfüllung Sie als Vertragspartner des BiBB deshalb vertrauen dürfen.

(2) Darüber hinaus haftet das BiBB – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für

•

a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

•

b) nach dem Produkthaftungsgesetz,

•

c) bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder

•

d) wenn der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des BiBB vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

(3) Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten (Kardinalpflichten) haftet das BiBB höchstens bis zum vertragstypischerweise vorhersehbaren Schaden, nicht jedoch für mittelbare Schäden.

(4) Hinsichtlich der Vermeidung von Schäden aus Datenverlusten wird auf die Pflicht zur Sicherung von Daten nach Ziffer 4.1 Absatz 7 hingewiesen.

7. Kündigung/Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Der Vertrag mit einer Institution kann sowohl von der Institution als auch vom BiBB jederzeit mit einer Frist von 14 Kalendertagen gekündigt werden. Mit der Beendigung des Vertrages mit einer Institution enden gleichzeitig die Verträge mit sämtlichen Lernenden der Institution, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung der Verträge mit den Lernenden bedarf; Verträge mit sonstigen Mitgliedern (Mitarbeiter, Ausbilder, Lehrer und Partner), die durch einen Institutions-Administrator dieser Institution angelegt wurden, sind von einer solchen Kündigung nicht betroffen; eine Kündigung dieser Verträge richtet sich nach Absatz 2. Der Registrierungs-Administrator verpflichtet sich, sämtliche Mitglieder seiner Institution über die Kündigung des Vertrages, sei es durch die Institution oder das BiBB, jeweils unverzüglich zu unterrichten und auf die daraus resultierende Löschung von Inhalten nach Ziffer 7 (6) hinzuweisen.

(2) Der Vertrag mit einzelnen Mitgliedern kann vom BiBB jederzeit mit einer Frist von 14 Kalendertagen gekündigt werden. Mitglieder können ihre Mitgliedschaft jederzeit kündigen; Ziffer 7 Absatz 5 regelt, an wen und in welcher Form die Kündigung zu richten ist. Hinsichtlich der Kündigung der Mitgliedschaft des Registrierungs-Administrators gilt die Pflicht zur vorherigen Übertragung dieser Funktion nach Ziffer 4.4 Absatz 3. Der Vertrag mit einem Mitglied endet darüber hinaus ohne Kündigung im Falle einer Löschung des Mitglied-Accounts nach Ziffer 2.4 Absatz 2.

(3) Die Mitgliedschaft eines Lernenden endet darüber hinaus ohne Kündigung seitens des Lernenden im Falle der Löschung des Mitglieds-Accounts durch einen (Mini-)Institutions-Administrator. Ansprüche gegen das BiBB im Falle einer unberechtigten Löschung durch den (Mini-)Institutions-Administrator sind ausgeschlossen.

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere:

•

a) ein Verstoß gegen Pflichten nach Ziffer 4.1 Absätze 1 bis 6, Ziffer 4.2 Absätze 2 und 3, Ziffer 4.3 Absätze 1 bis 4, Ziffer 4.4 Absätze 1 und 2;

•

b) der Wegfall der Anmeldungsvoraussetzungen nach Ziffer 2.1, ein Verstoß gegen Ziffer 2.5 Absatz 2 oder Ziffer 2.6 Absatz 2.

(5) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Als schriftliche Kündigung gilt auch die Kündigung per E-Mail. Lernende können ihre Mitgliedschaft kündigen, indem sie ihren (Mini-)Institutions-Administrator schriftlich – bevorzugt per E-Mail bzw. qualiboXX-Nachricht – auffordern, ihren Mitglied-Account zu löschen; in diesem Fall endet die Mitgliedschaft mit der Löschung des Mitglied-Accounts. Mitarbeiter von Bildungsträgern, Ausbilder, Lehrer und Partner können ihre Mitgliedschaft durch schriftliche Mitteilung an das BiBB kündigen – bevorzugt per E-Mail an die E-Mail-Adresse support@qualiboxx.de. Kündigungen durch das BiBB erfolgen grundsätzlich per E-Mail, bei Institutionen grundsätzlich an die vom Registrierungs-Administrator angegebene E-Mail-Adresse, bei Mitgliedern grundsätzlich an ihre interne qualiboXX-Nachrichten-Adresse sowie an die im Bereich Privat angegebene externe E-Mail-Adresse (wenn angegeben); das BiBB ist berechtigt, dem Registrierungs-Administrator sowie den anderen Institutions-Administratoren der Institution des Mitglieds eine Kopie der an ein Mitglied gerichteten Kündigung zur Information zuzusenden. Bei Lernenden-Accounts wird im Falle einer vorherigen Sperrung des Lernenden-Accounts die Kündigung dem Registrierungs-Administrator zugestellt; die Lernenden erteilen dem Registrierungs-Administrator hiermit Empfangsvollmacht. Die Kündigung ist mit Zugang wirksam.

(6) Im Falle einer Kündigung ist das BiBB berechtigt, den jeweiligen Mitglied-bzw. Institutions-Account sowie sämtliche Inhalte des Mitglieds bzw. der Institution zu sperren und zu löschen; im Falle der Kündigung des Institutions-Accounts gilt dies auch für die Accounts der Lernenden der Institution und die Inhalte von Fachkräften und Partnern im Bereich "Institution" der Institution; die Inhalte von Fachkräften und Partnern in den Bereichen "Privat" und "Community" sind von einer Kündigung des Institutions-Accounts nicht betroffen.

8. Datenschutz und Datensicherheit

(1) Um den zu einer Institution gehörenden Mitgliedern die Nutzung der Dienste von qualiboXX zu ermöglichen, erhebt, verarbeitet und nutzt das BiBB die vom Registrierungs-Administrator bei der Registrierung bzw. bei der Übertragung auf einen neuen Registrierungs-Administrator angegebenen Pflichtangaben.

(2) Im Rahmen der Registrierung einer Institution erhebt und verarbeitet das BiBB zusätzliche freiwillige Angaben des Registrierungs-Administrators und der Institutionsleitung. Diese werden vom BiBB lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertrages sowie zur Weiterentwicklung der Dienste von qualiboXX genutzt. Um die Registrierungsangaben zu ändern/zu ergänzen oder die Einwilligung zur Verarbeitung und Nutzung freiwilliger Registrierungsangaben zu widerrufen, wenden Sie sich bitte als Registrierungs-Administrator per E-Mail an support@qualiboxx.de an das BiBB.

Die bei der Registrierung erhobenen Angaben werden, mit Ausnahme der personenbezogenen Daten (Leitung des Bildungsträgers, Institutions-Administrator), gleichzeitig automatisch in das Profil der Organisation übernommen. Dieses wird automatisch freigeschaltet und erscheint im Bereich "Community" sowie im Rahmen der Organisationslandkarte auch im Bereich "Magazin". Profildaten können Sie als Institutions-Administrator jederzeit in der Funktion "Profil" Ihrer Institution ändern, ergänzen oder löschen. Im Bereich "Community" werden jeweils die vollständigen Profildaten angezeigt, im Bereich "Magazin" werden nur folgende Profildaten angezeigt: Name der Organisation, Postleitzahl, Ort, Bundesland, URL der Website.

(3) Die beim Anlegen eines Mitglied-Accounts erhobenen Angaben werden automatisch in das Profil des Mitglieds übernommen. Lernenden steht das Profil nur zur Verfügung, wenn es ihnen durch den Institutions-Administrator freigeschaltet wurde. Wenn Sie im Bereich "Privat" dieses Profil zur Veröffentlichung freigeben, kann es abgerufen werden

•

bei Fachkräfte-Profilen durch andere Fachkräfte innerhalb der Bereiche "Institution" und "Community", sowie durch Partner innerhalb des Bereichs "Institution"

•

bei Partner-Profilen durch Fachkräfte und andere Partner innerhalb des Bereichs "Institution",

•

bei Lernenden-Profilen durch Fachkräfte, Partner und andere Lernende innerhalb des Bereichs "Institution", insbesondere innerhalb der Lerngruppen.

Sie können die Angaben in Ihrem Profil jederzeit ändern, ergänzen, löschen oder die Veröffentlichung sperren.

Wenn Sie im Rahmen der Anmeldung oder später unter "Profil" im Bereich "Privat" neben dem Benutzernamen einen "auf der Plattform angezeigten Namen" angeben, wird grundsätzlich dieser statt dem Benutzernamen bei den entsprechenden Funktionen angezeigt. Der Benutzername wird jedoch stets als Bestandteil der qualiboXX-Nachrichten-Adresse verwendet und den Mitgliedern auch bei einem so genannten "Mouseover" über den auf der Plattform angezeigten Namen angezeigt.

(4) Mitglieder von qualiboXX erhalten eine interne Nachrichten-Adresse. Ihre qualiboXX-Nachrichten-Adresse kann von Mitgliedern Ihrer Institution, von Gruppen, in denen Sie innerhalb und außerhalb Ihrer Institution Mitglied sind sowie der Community, über die jeweilige Mitgliederliste und die Administration/Verwaltung, sowie an Stellen, an denen Sie Inhalte in Gruppe, Institution oder Community veröffentlichen (z.B. Forenbeiträge, Blogbeiträge, Wikibeiträge, Bookmarks) durch einen "Mouse-Over" über Ihren "Angezeigten Namen" bzw. Benutzernamen eingesehen werden. Bestandteil der qualiboXX-Nachrichten-Adresse ist bei Lernenden ein Kürzel Ihrer Organisation, das der Registrierungs-Administrator bei der Registrierung Ihrer Organisation als Institution festgelegt hat; Dritte können insoweit ggf. aus dem Kürzel der Organisation Rückschlüsse auf die Institutionszugehörigkeit eines Lernenden ziehen. Als Institutions-Administrator können Sie die Nachrichten-Funktion der Lernenden Ihrer Institution deaktivieren. Die qualiboXX-Nachrichten-Adresse nutzt das BiBB, um Ihnen aktuelle Informationen über qualiboXX zukommen zu lassen.

(5) Mitglieder erhalten auf qualiboXX mit der Funktion "Lerntagebuch" die Möglichkeit, ein persönliches Lerntagebuch zu führen. Jedes Mitglied kann die Berechtigung, welche anderen Mitglieder die Einträge des persönlichen Lerntagebuchs sehen und kommentieren dürfen, selbst einstellen und jederzeit ändern.

(6) Um den Lernenden sowie den Fachkräften der jeweiligen Institution eine Leistungskontrolle der Lernenden bei der Bearbeitung von Online-Lernangeboten und Courselets zu ermöglichen, werden bei der Bearbeitung eines Online-Lernangebots bzw. Courselets durch Lernende das jeweilige Datum der Anmeldung und der letzten Bearbeitung des Lernangebots/Courselets, die bearbeiteten Lektionen und die Fehlerzahl des Abschlusstests seitens des BiBB protokolliert und den Fachkräften der Institution sowie dem jeweiligen Lernenden angezeigt. Bearbeitet eine Fachkraft oder ein Partner ein Online-Lernangebot oder Courselet, werden die genannten Daten gleichermaßen protokolliert und diesen selbst sowie ggf. dem Gruppenverwalter angezeigt. Das BiBB fungiert bei der Erhebung und Verarbeitung dieser Daten ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter der jeweiligen bzw. des das Online-Lernangebot bearbeitenden Lernenden / Mitarbeiters / Ausbilders / Lehrers / Partners.

(7) Um den Institutions-Administratoren aus pädagogischen und administrativen Gründen eine Übersicht über die Nutzung von qualiboXX durch die Lernenden ihrer Institution zu ermöglichen, werden diesen Personen im Rahmen der Funktion "Info" folgende Informationen der Lernenden ihrer Institution angezeigt: Benutzername (Login-Name), Vor- und Nachname, Datum der Accounterstellung, letzte Einwahl, (in Anspruch genommener Speicherplatz bei den Funktionen Nachrichten, Dateiablage) sowie Mitgliedschaften (Institution, Gruppen).

(8) Die persönlichen Daten der qualiboXX-Mitglieder werden vom BiBB geschützt. Das BiBB gibt persönliche Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn die Weitergabe erfolgt in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung (z.B. im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen); in diesem Falle werden nur solche Informationen weitergegeben, zu deren Weitergabe das BiBB gesetzlich verpflichtet ist.

9. Änderung/Ergänzung der Nutzungsbedingungen qualiboXX

(1) Das BiBB behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen bei Vorliegen einer Vertragslücke oder bei Eintritt einer Störung des ursprünglichen Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung jederzeit teilweise oder ganz zu ändern, soweit Sie dadurch nicht unangemessen benachteiligt werden. Keine unangemessene Benachteiligung liegt insbesondere vor, wenn die Änderungen ohne wirtschaftliche Nachteile für Sie sind, wie z.B. bei einer Anpassung der Nutzungsbedingungen an veränderte Anmeldeprozeduren sowie an geänderte Funktionalitäten oder Dienste. Über die Änderungen werden Sie unter Einhaltung einer angemessenen Frist vor Inkrafttreten der neuen Nutzungsbedingungen per E-Mail bzw. qualiboXX-Nachricht informiert. Wenn die Änderungen für Sie nicht akzeptabel sind, können Sie die Mitgliedschaft kündigen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn Sie die Dienste von qualiboXX nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen weiter nutzen. Auf diese Rechtsfolgen werden Sie in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

(2) Das BiBB behält sich darüber hinaus das Recht vor, für neue Dienste zusätzliche Nutzungsbedingungen zu erlassen.

10. Schlussbestimmungen

(1) Für alle Rechtsbeziehungen der Vertragspartner, die sich aus der Nutzung der Dienste von qualiboXX ergeben, gilt deutsches Recht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 
 
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