Nutzungsbedingungen qualiboXX
(gültig seit 10. Oktober 2008)
Präambel
qualiboXX ist eine Service- und Informationsplattform für pädagogisches Personal von Bildungsträgern, die im Bereich der beruflichen Integrationsförderung tätig sind und dient als Unterstützungsangebot für die Begleitung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Bildungsmaßnahmen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Ziel ist die qualitative Verbesserung der individuellen Förderung und Qualifizierung von Teilnehmenden der Berufs- und Ausbildungsvorbereitung durch die Potenziale virtueller, computergestützter Lernszenarien, die sich an beruflichen Handlungssituationen orientieren. Zudem soll die Netzwerkarbeit der Bildungsträger und des pädagogischen Personals der Bildungsträger unterstützt werden. Anbieter von qualiboXX ist der Verein Schulen ans Netz e.V.
Diese Nutzungsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen für die Inanspruchnahme der Dienste von qualiboXX zwischen der Institution bzw. Ihnen als Mitglied einerseits und dem Verein Schulen ans Netz e.V. andererseits.
Diese Nutzungsbedingungen informieren Sie darüber hinaus über die Verwendung Ihrer persönlichen Daten. Sie können diese Nutzungsbedingungen auf Ihren Computer herunterladen oder ausdrucken.
1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle bei qualiboXX derzeit und künftig angebotenen Dienste bis zur Änderung bzw. Ergänzung der Nutzungsbedingungen nach Ziffer 9.
2. Anmeldung von Mitgliedern und Registrierung von Institutionen
2.1 Registrierungsberechtigte Institutionen und nutzungsberechtigter Personenkreis
(1) Als so genannte "Institution" registrierungsberechtigt sind: bundesdeutsche Bildungsträger im Bereich der beruflichen Integrationsförderungen und deren Bildungseinrichtungen, soweit es sich bei dem Bildungsträger um einen öffentlichen Bildungsträger, als gemeinnützig anerkannte Bildungsträger oder im Bereich der beruflichen Integrationsförderung öffentlich (d.h. durch Bund, Land, Kommune oder EU) geförderten Bildungsträger handelt. Über die Aufnahme von sonstigen Bildungsträgern und deren Bildungseinrichtungen entscheidet der Schulen ans Netz e.V. im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung seiner Vereinssatzung.
(2) Zur Nutzung der Kommunikations- und Arbeitsplattform von qualiboXX berechtigt sind:
 | a) als so genannte "Mitarbeiter": volljährige festangestellte und freie pädagogische Mitarbeiter der Institutionen (z.B. Sozialpädagogen, Stützlehrer, Ausbilder); über die Aufnahme sonstiger Personen als Mitarbeiter sowie das Aufrechterhalten einer Mitgliedschaft von Mitarbeitern, die nicht mehr für eine registrierungsberechtigte Institution arbeiten, entscheidet der Schulen ans Netz e.V. im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung seiner Vereinssatzung; |
 | b) als so genannte "Partner": volljährige festangestellte und freie Mitarbeiter von Partnern der Institutionen (Akteure, die am Förderprozess beteiligt sind, z.B. Ausbildungsbetriebe, Schulen, Kammern, Bildungseinrichtungen); |
 | c) als so genannte "Teilnehmer": Teilnehmer berufsvorbereitender und ausbildungsbegleitender Maßnahmen der Institutionen. |
2.2 qualiboXX Accounts
Die Nutzung der Kommunikations- und Arbeitsplattform setzt einen qualiboXX Account voraus. Die Nutzung der Dienste für Teilnehmer und zur Arbeit mit Teilnehmern innerhalb der Plattform setzt die Registrierung einer Institution voraus.
qualiboXX Mitarbeiter-Accounts können durch eigene Anmeldung des Mitarbeiters eines Bildungsträgers beantragt werden (Ziffer 2.3 unten) oder, wenn der Bildungsträger bereits als Institution bei qualiboXX registriert ist, über einen Institutions-Administrator angelegt werden (Ziffer 2.5 unten).
Partner und Teilnehmer können sich nicht unmittelbar bei qualiboXX anmelden; qualiboXX Partner-Accounts und Teilnehmer-Accounts können nur durch einen Institutions-Administrator angelegt werden (Ziffer 2.5 unten).
2.3 Anmeldung als Mitarbeiter
(1) Mit Ihrer eigenen Anmeldung bei qualiboXX bestätigen Sie, dem nutzungsberechtigten Personenkreis nach Ziffer 2.1 Absatz 2 a) anzugehören. Sie verpflichten sich zur richtigen und vollständigen Angabe der im Rahmen der Anmeldung abgefragten Daten; Sie verpflichten sich, den Schulen ans Netz e.V. im Falle einer Änderung dieser Daten unverzüglich per E-Mail an die E-Mail-Adresse support@qualiboxx.de zu informieren. Der Verein Schulen ans Netz e.V. ist jederzeit berechtigt, einen Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen und die Richtigkeit der Angaben zu verlangen.
(2) Wenn Ihr Bildungsträger bereits als Institution bei qualiboXX registriert ist, können Sie statt über eine eigene Anmeldung auch über Ihren Institutions-Administrator einen Mitarbeiter-Account anlegen lassen; hierauf finden die Regelungen der Ziffer 2.5 Anwendung.
2.4 Registrierung einer Institution
(1) Die Registrierung einer Institution ist nur durch einen Mitarbeiter der Institution möglich, der selbst bereits als Mitglied angemeldet ist. Das Mitglied, welches eine Institution bei qualiboXX registriert (im Folgenden "Registrierungs-Administrator" genannt), ist Ansprechpartner des Schulen ans Netz e.V. für diese Institution. Im Rahmen der Online-Registrierung wird für die Institution ein Fax-Registrierungsantrag erstellt; dieser ist von einem Vertretungsberechtigten der Institution sowie dem Registrierungs-Administrator zu unterzeichnen, mit einem Stempel der Institution zu versehen und an den Schulen ans Netz e.V. zu faxen.
(2) Als Registrierungs-Administrator verpflichten Sie sich, eine Institution nur zu registrieren, wenn
 | a) die Institution dem Kreis registrierungsberechtigter Institutionen angehört und |
 | b) Sie von der Leitung der Institution zur Registrierung der Institution ermächtigt wurden. |
Sie verpflichten sich zur richtigen und vollständigen Angabe der abgefragten Pflichtangaben im Rahmen der Registrierung der Institution; Sie verpflichten sich, den Schulen ans Netz e.V. im Falle einer Änderung dieser Daten unverzüglich per E-Mail an die E-Mail-Adresse support@qualiboxx.de zu informieren. Der Verein Schulen ans Netz e.V. ist jederzeit berechtigt, einen Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen und die Richtigkeit der Angaben zu verlangen.
(3) Mit der Akzeptierung des Registrierungsantrags der Institution durch den Schulen ans Netz e.V. erhält der Registrierungs-Administrator neben seinem Mitglieds-Account einen zusätzlichen Administrations-Account mit Administrationsrechten in qualiboXX für die gesamte von ihm registrierte Institution ("Institutions-Administrator" genannt). Der Registrierungs-Administrator kann weitere nutzungsberechtigte Personen seiner Institution als qualiboXX Mitglieder für seine Institution anlegen und weitere volljährige Mitarbeiter seiner Institution zu Institutions-Administratoren oder Gruppenverwaltern machen. Die Institutions-Administratoren können wiederum weitere volljährige Mitarbeiter der Institution zu Institutions-Administratoren oder Gruppenverwaltern machen.
2.5 Anlegen eines Mitarbeiters, Partners oder Teilnehmers durch den Institutions-Administrator und Akzeptierung der Mitgliedschaft
(1) Das Anlegen eines Partner- oder Teilnehmer-Accounts erfolgt über einen Institutions-Administrator der jeweils registrierten Institution. Der Institutions-Administrator kann darüber hinaus auch Mitarbeiter-Accounts anlegen.
Das Anlegen eines Mitarbeiter-, Partner- oder Teilnehmer-Accounts durch einen Institutions-Administrator gilt als Antrag auf Mitgliedschaft bei qualiboXX. Zur Vervollständigung des Antrags auf Mitgliedschaft und zur Freischaltung des Mitglieds-Accounts müssen Sie sich als angemeldete Person im Rahmen des ersten Login-Vorgangs mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen einverstanden erklären.
(2) Als Institutions-Administrator verpflichten Sie sich, nur Personen als Mitglieder in der jeweiligen Rolle als Mitarbeiter, Partner bzw. Teilnehmer anzulegen, die dem jeweiligen nutzungsberechtigten Personenkreis nach Ziffer 2.1 Absatz 2 angehören und für die Ihnen entsprechende Einverständnis-Erklärungen nach Ziffer 4.3 vorliegen. Der Verein Schulen ans Netz e.V. ist jederzeit berechtigt vom Institutions-Administrator oder dem Mitglied selbst, einen Nachweis über die Zugehörigkeit eines Mitglieds zum jeweiligen nutzungsberechtigten Personenkreis zu verlangen.
2.6 Gemeinsame Bestimmungen
(1) Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft oder der mit der Registrierung als Institution beantragen Sie einen unentgeltlichen Nutzungsvertrag mit dem Verein Schulen ans Netz e.V. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verein Schulen ans Netz e.V. den Antrag auf Mitgliedschaft bzw. die Registrierung bestätigt oder durch Zurverfügungstellung der Dienste annimmt. Der Verein Schulen ans Netz e.V. behält sich das Recht vor, den Antrag auf Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(2) Der Schulen ans Netz e.V. ist berechtigt, den Mitglieds-Account ohne weitere Mitteilung zu löschen, wenn innerhalb von 2 Monaten nach Zur-Verfügung-Stellung des Passwortes für den Mitglieds-Account kein Login erfolgt.
(3) Der Schulen ans Netz e.V. behält sich das Recht vor, einzelne Dienste nur unter zusätzlichen Voraussetzungen (z.B. bereits für bestimmte Zeit bestehende Mitgliedschaft, Verwendung zu bestimmten Zwecken) und auf gesonderten Antrag zur Verfügung zustellen. Die Voraussetzungen im Einzelnen und Antragsformulare werden jeweils auf qualiboXX veröffentlicht.
3. Umfang der Leistungen
(1) qualiboXX ist ein öffentlich gefördertes Projekt (bmb+f, ESF). Die Dienste von qualiboXX werden kostenlos, jedoch ausschließlich im Rahmen der technischen, betrieblichen und finanziellen Möglichkeiten des Vereins Schulen ans Netz e.V. gewährt. Der Verein Schulen ans Netz e.V. behält sich vor, Dienste oder den Funktionsumfang von Diensten von qualiboXX künftig kostenpflichtig auszugestalten.
(2) Ein Anspruch auf die Zurverfügungstellung bestimmter Dienste besteht nicht. Der Verein Schulen ans Netz e.V. gibt keine Zusicherungen für einen bestimmten Leistungsumfang sowie die fehler- und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der angebotenen Dienste; dies gilt insbesondere für Verfügbarkeit von Daten in Privat-, Gruppen- und Institutions-Bereichen oder Online-Lernangeboten sowie die Abrufbarkeit von bei qualiboXX abgelegten Wikis und Websites. Regelungen zu bestimmten Diensten im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen, die bei deren Inkrafttreten noch nicht auf qualiboXX zur Verfügung stehen (z.B. Website-Generator), begründen keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung solcher Dienste. Der Internet-Zugang ist nicht Gegenstand der angebotenen Dienste; für diesen sowie den Zustand der eigenen Hard- und Software ist jedes Mitglied bzw. jeder Bildungsträger selbst verantwortlich.
(3) Der Verein Schulen ans Netz e.V. behält sich das Recht vor, das Angebot jederzeit einzustellen sowie die zur Verfügung gestellten Dienste in Art und Umfang zu verändern; dies gilt insbesondere bei Mittelstreichungen oder -kürzungen. Sie werden hierüber zuvor innerhalb angemessener Frist per E-Mail informiert.
4. Pflichten und Verantwortlichkeit
4.1 Pflichten und Verantwortlichkeit als Mitglied
(1) Sie verpflichten sich, Ihr Passwort nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sie verpflichten sich weiterhin, als Teilnehmer Ihren Institutions-Administrator, als sonstiges Mitglied den Verein Schulen ans Netz e.V. unverzüglich zu informieren, sobald Ihnen bekannt wird, dass Ihr Passwort unberechtigt durch Dritte genutzt wird. Der Institutions-Administrator und der Schulen ans Netz e.V. sind berechtigt, den Zugang zu den Diensten von qualiboXX zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Passwort durch unberechtigte Dritte genutzt wird; Sie werden hierüber informiert und erhalten ein neues Passwort zugeteilt, soweit Sie nicht selbst bewusst zu dem Missbrauch beigetragen haben. Im Übrigen können Sie Ihr Passwort jederzeit selbst ändern.
(2) Die Dienste von qualiboXX ermöglichen es Ihnen, Inhalte innerhalb von qualiboXX sowie im Internet zu veröffentlichen und anderen zugänglich zu machen. Die Verantwortlichkeit für solche von Ihnen veröffentlichten und zugänglich gemachten Inhalte liegt ausschließlich bei Ihnen. Sie verpflichten sich, bei der Nutzung der Dienste von qualiboXX, nicht gegen gelten-de gesetzliche Vorschriften zu verstoßen. Sie stellen insbesondere sicher, dass die von Ihnen veröffentlichten und verbreiteten Inhalte keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen und von Ihnen im Rahmen der Nutzung von qualiboXX personenbezogene Daten Dritter nur im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet oder genutzt werden; ausdrücklich unzulässig ist etwa das Einbinden von urheberrechtlich geschützten Audio-, Bild- oder Videodateien in qualiboXX-Wikis, qualiboXX-Blogs und auf qualiboXX -Websites, wenn Ihnen hierfür nicht die notwendigen Nutzungsrechte durch die Rechteinhaber eingeräumt worden sind. Zudem stellen Sie insbesondere sicher, dass keine nach dem Strafgesetzbuch oder den Jugendschutzgesetzen rechtswidrigen Inhalte veröffentlicht oder zugänglich gemacht werden, wie z.B. Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, rassistisches Gedankengut, Gewaltdarstellungen, pornografische Inhalte oder Beleidigungen und andere ehrverletzende Äußerungen.
(3) Die Nutzung der Dienste von qualiboXX ist ausschließlich bildungsbezogenen Zwecken vorbehalten. Sie verpflichten sich, die Ihnen zur Verfügung gestellten Dienste nicht zu kommerziellen oder sonstigen nicht bildungsbezogenen Zwecken zu nutzen; ausgenommen ist hiervon klarstellend eine Nutzung durch kommerzielle Bildungsträger im Bereich der beruflichen Integrationsförderungen, jedoch nur, soweit die Nutzung sich im Bereich der öffentlichen geförderten Tätigkeit bewegt.
(4) qualiboXX Webspace darf ausschließlich für qualiboXX Websites genutzt werden; dies gilt sowohl für über den qualiboXX Websitegenerator generierte Websites, als auch für selbst erstellte, im qualiboXX Webspace abgelegte Websites. Es ist Ihnen daher insbesondere untersagt, Bestandteile externer Websites (z.B. Fotos, Werbebanner oder Unterseiten) im qualiboXX Webspace abzulegen oder Dateien abzulegen, auf die nur von externen Websites verlinkt wird. Untersagt ist es Ihnen darüber hinaus, Dateien, die Sie für Ihre qualiboXX Website im qualiboXX Webspace abgelegt haben, gleichzeitig als Bestandteil für externe Websites zu nutzen. Als externe Websites gelten alle Websites und deren Unterseiten, die nicht ausschließlich über die qualiboXX Webadressen (URLs) abrufbar sind.
(5) Soweit Sie im Rahmen von qualiboXX Websites erstellen oder Wikis erstellen, werden Sie dabei die Informationspflichten des Telemediengesetzes sowie des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien beachten und den von Ihnen erstellten qualiboXX Websites oder Wikis – soweit gesetzlich erforderlich – ein entsprechendes Impressum hinzufügen.
(6) Als Inhaber eines Mitarbeiter- oder Partner-Accounts verpflichten Sie sich, Ihren Mitglieds-Account durch Schulen ans Netz e.V. löschen zu lassen, wenn Sie nicht mehr zum Kreis der nutzungsberechtigten Personen nach Ziffer 2.1 Absatz 2 angehören (z.B. wenn Sie als Mitarbeiter für keine registrierungsberechtige Institution mehr tätig sind oder als Partner nicht mehr mit einer nutzungsberechtigten Institution zusammenarbeiten); wenn Sie als Mitarbeiter von einem registrierungsberechtigten Bildungsträger bzw. nutzungsberechtigten Partner zu einem anderen wechseln, müssen Sie Ihren Account nicht löschen lassen, sondern den Schulen ans Netz e.V. im Falle einer Änderung dieser Daten lediglich unverzüglich per E-Mail an die E-Mail-Adresse support@qualiboxx.de informieren (siehe auch Ziffern 2.2 und 2.4). Bei Inhabern von Teilnehmer-Accounts ist der der Institutions-Administrator nach Ziffer 4.3 Absatz 1 ohne Aufforderung seitens des Teilnehmers berechtigt und verpflichtet den Teilnehmer-Account zu löschen, wenn die Voraussetzungen für die Nutzungsberechtigungen nicht mehr vorliegen.
(7) Es liegt in Ihrer Verantwortlichkeit, von sämtlichen Inhalten, die Sie über qualiboXX veröffentlichen oder verbreiten (z.B. Forenbeiträge oder Wiki-Inhalte) bzw. erhalten (z.B. über die "Nachrichten"-Funktion), jeweils Sicherungskopien auf Ihrem eigenen Computersystem zu speichern, um einem möglichen Verlust von Daten vorzubeugen. Als Teilnehmer werden Sie hierbei darauf hingewiesen, dass der Institutions-Administrator verpflichtet ist, Ihren Teilnehmer-Account ohne Ankündigung am Ende der Maßnahme zur beruflichen Förderung zu löschen, bzw. bereits vorher, wenn Sie nicht mehr dem Kreis der nutzungsberechtigten Personen angehören.
4.2 Ergänzende Pflichten und Verantwortlichkeit als Gruppenverwalter
(1) Innerhalb einer des Bereichs "Institution" können die Institutions-Administratoren oder Mitarbeiter virtuelle Gruppen anlegen, in denen Teilnehmer mit Mitarbeitern und Partnern ihrer Institution arbeiten können (in qualiboXX "Lerngruppen" genannt) oder Mitarbeiter Ihrer Institution untereinander oder mit Partnern der Institution kooperieren können (in qualiboXX "Gruppen" genannt); wenn im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen nicht spezifisch auf die eine oder die andere Art von Gruppen verwiesen wird, sind mit "Gruppen" jeweils beide Arten von Gruppen gemeint. Gruppen zur institutionsübergreifenden Kooperation von Mitarbeitern können im Bereich "Community" bei Schulen ans Netz e.V. beantragt werden. Jede Gruppe hat einen Verwalter; dieser hat Administrationsrechte für die jeweilige Gruppe. In dieser Funktion kann er Mitglieder von qualiboXX in die Gruppe aufnehmen und wieder entfernen sowie diesen Rechte innerhalb der Gruppe einräumen und entziehen.
(2) Als Gruppenverwalter stellen Sie sicher, dass auf den Gruppen-Websites, in der Dateiablage, im Forum, im Blog und im Wiki keine personenbezogene Daten oder Personenfotos von Teilnehmern abrufbar sind, soweit die Erziehungsberechtigten und/oder die Betroffenen selbst hierzu nicht die erforderlichen Einwilligungen erteilt haben. Sie verpflichten sich, über den für den jeweiligen Teilnehmer zuständigen Mitarbeiter (z.B. Sozialpädagogen, Stützlehrer, Ausbilder) die jeweils erforderlichen schriftlichen und jederzeit widerruflichen Einwilligungen der Erziehungsberechtigten und/oder der Betroffenen selbst einzuholen. Im Rahmen der Einholung der Einwilligung ist konkret auf Art, Umfang und Zweck der Verwendung der personenbezogenen Daten hinzuweisen. Im Falle des Widerrufs einer Einwilligung werden Sie entsprechende personenbezogene Daten und Personenfotos unverzüglich löschen.
(3) Als Gruppenverwalter sind Sie verantwortlich für die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Ziffer 4.1 für die Gruppen-Website sowie für die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Ziffer 4.1 Absätze 2 bis 6 durch die Mitglieder innerhalb der Gruppe insbesondere in Bezug auf den Chat, die Dateiablage, das Forum, das Blog, das Wiki sowie Bookmarks. In dieser Funktion werden Sie im Falle eines Verstoßes sowie in Fällen hinreichenden Verdachts ge-eignete Maßnahmen ergreifen. Beiträge und Dateien innerhalb der Gruppe, die gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen, werden Sie unverzüglich löschen. Sie sind verpflichtet, die Einhaltung der Verpflichtungen durch Teilnehmer als Mitglieder innerhalb Ihrer Lerngruppe im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht regelmäßig zu kontrollieren. Soweit für die Sicherstellung der Einhaltung der Pflichten Maßnahmen erforderlich sind, für die Sie keine Administrationsrechte haben (z.B. Entzug von Rechten, Deaktivierung von Accounts), werden Sie entsprechende Maßnahmen bei Ihrem Institutions-Administrator veranlassen.
4.3 Ergänzende Pflichten und Verantwortlichkeit als Institutions-Administrator
(1) Als Institutions-Administrator können Sie weitere Mitglieder für Ihre Institution anlegen. Der Verein Schulen ans Netz e.V. hat keinen Einfluss darauf, welchen Mitarbeitern, Partnern und Teilnehmern Sie innerhalb der Institution Accounts einrichten und welche Rechte Sie den Teilnehmern in ihrem Bereich "Privat", Mitarbeitern und Partnern im Bereich "Institution" sowie allen Mitgliedern Ihrer Institution innerhalb der virtuellen Gruppen einräumen. Die Administrationsrechte im Bereich "Institution" liegen ausschließlich bei Ihnen als Institutions-Administrator. Sie verpflichten sich, nur Personen als Mitglieder in der jeweiligen Rolle als Mitarbeiter, Partner bzw. Teilnehmer anzulegen, die dem jeweiligen nutzungsberechtigten Personenkreis nach Ziffer 2.1 Absatz 2 angehören und neue Mitglieder nur dann anzulegen (und damit den Antrag auf Mitgliedschaft auszulösen), wenn diese zuvor ausdrücklich ihr Einverständnis mit der Anmeldung, mit der Übermittlung der entsprechenden Daten an den Schulen ans Netz e.V. sowie mit der Anzeige der Summe der Logins und der Gesamtnutzungsdauer von qualiboXX im Rahmen der den Institutions-Administratoren zugänglichen Funktion "Info" erklärt haben. Sie verpflichten sich darüber hinaus, Accounts von Teilnehmern zu löschen, die nicht mehr dem Kreis nutzungsberechtigter Personen angehören. Mitglieder, denen der Schulen ans Netz e.V. gekündigt hat, werden Sie nicht erneut als Mitglieder anlegen.
(2) Bei Teilnehmern als Mitgliedern werden Sie folgende Pflichten einhalten:
 | a) Vor dem Anlegen von Teilnehmern als Mitglieder stellen Sie sicher, dass der für die jeweiligen Teilnehmer zuständige Mitarbeiter (z.B. Sozialpädagogen, Stützlehrer, Ausbilder) die Nutzungsbedingungen mit den Teilnehmern besprochen hat. Im Rahmen der Besprechung sind den Teilnehmern altersgemäß insbesondere ihre Pflichten als Mitglied nach Ziffer 4.1 zu erläutern und die Funktionen der Plattform zu besprechen, bei denen die Möglichkeit besteht, dass die Teilnehmer mit Dritten selbständig kommunizieren oder personenbezogene Daten der Öffentlichkeit zugänglich machen (z.B. Nachrichten-Funktion, Wiki, Website). |
 | c) Sie verpflichten sich, vor dem Anlegen von Teilnehmern als Mitglieder über die für den jeweiligen Teilnehmer zuständige Mitarbeiter (z.B. Sozialpädagogen, Stützlehrer, Ausbilder) die jeweils erforderlichen schriftlichen und jederzeit widerruflichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen der Erziehungsberechtigten und/oder der Betroffenen selbst einzu-holen. Im Rahmen der Einholung der Einwilligung ist konkret auf Art, Umfang und Zweck der Verwendung von personenbezogenen Daten sowie die oben unter b) genannten Funktionen der Plattform und die damit verbundenen Möglichkeiten der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten durch die Teilnehmer bei Freischaltung entsprechender Funktionalitäten hinzuweisen. |
 | d) Als Institutions-Administrator können Sie festlegen, welche Funktionen der Plattform den jeweiligen Teilnehmern zur Verfügung stehen. Die Nachrichten-Funktion und sonstige Funktionen der Plattform, über die die Teilnehmer selbständig mit Dritten innerhalb und außerhalb der Institution kommunizieren können oder Inhalte zugänglich machen können, werden Sie für Teilnehmer deaktivieren bzw. erst dann aktivieren, wenn Ihnen hierfür eine entsprechende schriftliche Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten und/oder der Teilnehmer vorliegt. |
 | e) Sie stellen sicher, dass in öffentlich zugänglichen Wikis und auf den Websites der virtuellen Lerngruppen keine personenbezogene Daten oder Personenfotos von Teilnehmern abrufbar sind, soweit die Erziehungsberechtigten und/oder die Betroffenen selbst hierzu nicht die erforderlichen Einwilligungen erteilt haben. |
 | f) Im Falle des Widerrufs einer Einwilligung werden Sie unverzüglich entsprechende Funktionen sperren bzw. Accounts und Homepages löschen. |
(3) Als Institutions-Administrator können Sie weitere Mitglieder Ihrer Institution zu Institutions-Administratoren und Gruppenverwaltern machen. Sie verpflichten sich, ausschließlich volljährige Mitarbeiter Ihrer Institution zu Institutions-Administratoren oder Gruppenverwaltern zu machen. Sie verpflichten sich zudem, nur solche Mitarbeiter zu Institutions-Administratoren zu machen, die sich mit der Übernahme der Pflichten nach Ziffer 4.3 einverstanden erklärt haben und mit denen sich die vertretungsberechtigten Personen Ihrer Institution (z.B. der Vorstand des Bildungsträger) einverstanden erklärt haben, und nur solche Mitglieder zu Gruppenverwaltern zu machen, die sich mit der Übernahme der Pflichten nach Ziffer 4.2 einverstanden erklärt haben.
(4) Als Institutions-Administrator sind Sie verantwortlich für die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Ziffer 4.1 Absätze 2 bis 6 durch die Mitglieder Ihrer Institution sowie die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Ziffer 4.2 durch die Gruppenverwalter Ihrer Institution. In dieser Funktion werden Sie im Falle eines Verstoßes sowie in Fällen hinreichenden Verdachts geeignete Maßnahmen ergreifen; Ihnen stehen hierbei die Rechte des Schulen ans Netz e.V. nach Ziffer 5 Absatz 1 entsprechend zu. Beiträge und Dateien innerhalb des Bereichs "Institution", die gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen, werden Sie unverzüglich löschen. Sie sind verpflichtet, die Einhaltung der Verpflichtungen durch Teilnehmer als Mitglieder innerhalb des Bereichs "Institution" im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht regelmäßig zu kontrollieren.
4.4 Ergänzende Pflichten und Verantwortlichkeit Registrierungs-Administrator
Über die Pflichten eines Institutions-Administrators hinaus, gelten für Sie als Registrierungs-Administrator die nachfolgenden Pflichten.
(1) Auf Anfrage werden Sie dem Schulen ans Netz e.V. unverzüglich Auskunft darüber erteilen, welche Personen innerhalb Ihrer Institution als Mitglieder angelegt wurden, einschließlich Angaben über den Zeitpunkt des Anlegens und des Löschens der jeweiligen Mitglieder-Accounts und die Identität der zu dem jeweiligen Mitglieds-Account gehörenden Personen. Sie stellen durch organisatorische Maßnahmen sicher, dass Ihnen entsprechenden Angaben auch über Mitglieder vorliegen, die durch andere Institutions-Administratoren angelegt wurden.
(2) Wenn Sie Ihre Funktion als Registrierungs-Administrator abgeben oder die Mitgliedschaft bei qualiboXX beenden möchten, sind Sie als Registrierungs-Administrator dazu verpflichtet, dieses Amt zuvor an einen anderen Institutions-Administrator Ihrer Institution zu übertragen. Sie werden hierzu den Schulen ans Netz e.V. rechtzeitig informieren und sicherstellen, dass dem Schulen ans Netz e.V. folgende Informationen und Erklärungen per E-Mail an die Adresse support@qualiboxx.de vorgelegt werden: die vollständigen Pflichtangaben des neuen Registrierungs-Administrators, eine Einverständniserklärung des neuen Registrierungs-Administrators mit der Übernahme der Pflichten nach Ziffer 4.4 sowie eine Einverständniserklärung einer vertretungsberechtigten Person Ihrer Institution mit dem neuen Registrierungs-Administrator.
5. Folgen von Pflichtverstößen, Freistellungsanspruch
(1) Bei Verstößen gegen die in der Ziffer 4 genannten Pflichten ist der Verein Schulen ans Netz e.V. berechtigt, den Zugang des verantwortlichen Mitglieds bzw. Administrators zu qualiboXX zu sperren, Accounts zu deaktivieren, Inhalte auf Servern zu sperren und zu löschen sowie andere geeignete Maßnahmen zum Schutz gegen solche Verstöße zu ergreifen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass hinreichender Verdacht für solche Verstöße besteht, solange und soweit das jeweils verantwortliche Mitglied die Rechtmäßigkeit des beanstandeten Inhalts oder Verhaltens nicht nachgewiesen hat.
(2) Als jeweils verantwortliches Mitglied, verantwortlicher Moderator oder Administrator verpflichten Sie sich, den Verein Schulen ans Netz e.V. von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegen den Verein Schulen ans Netz e.V. im Zusammenhang mit Verstößen gegen vorstehende Verpflichtungen geltend gemacht werden, sowie sämtlichen daraus resultierenden Kosten freizustellen; hierzu zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Sie sind außerdem verpflichtet, den Verein Schulen ans Netz e.V. bei der Verteidigung gegen vorgenannte Ansprüche durch die Abgabe von Erklärungen, insbesondere eidesstattliche Versicherungen, sowie durch sonstige Informationen zu unterstützen und werden darauf hinwirken, dass Ansprüche Dritter unmittelbar gegen Sie selbst geltend gemacht werden. Im Falle der Verantwortlichkeit eines Registrierungs- und Institutions-Administrators oder Moderators gelten diese Verpflichtungen entsprechend für die jeweilige Institution.
6. Haftung
(1) Der Verein Schulen ans Netz e.V. haftet für verschuldete Schäden bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind alle wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf deren Erfüllung Sie als Vertragspartner von Schulen ans Netz e.V. deshalb vertrauen dürfen.
(2) Darüber hinaus haftet der Verein Schulen ans Netz e.V. – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für
 | a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, |
 | b) nach dem Produkthaftungsgesetz, |
 | c) bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder |
 | d) wenn der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Schulen ans Netz e.V. vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. |
(3) Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten (Kardinalpflichten) haftet der Schulen ans Netz e.V. höchstens bis zum vertragstypischerweise vorhersehbaren Schaden, nicht jedoch für mittelbare Schäden.
(4) Hinsichtlich der Vermeidung von Schäden aus Datenverlusten wird auf die Pflicht zur Sicherung von Daten nach Ziffer 4.1 Absatz 7 hingewiesen.
7. Kündigung/Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Der Vertrag mit einer Institution kann sowohl von der Institution als vom Schulen ans Netz e.V. jederzeit mit einer Frist von 14 Kalendertagen gekündigt werden. Mit der Beendigung des Vertrages mit einer Institution enden gleichzeitig die Verträge mit sämtlichen Teilnehmern der Institution, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung der Verträge mit den Teilnehmern bedarf; Verträge mit sonstigen Mitgliedern (Mitarbeiter und Partner), die durch einen Institutionsadministrator dieser Institution angelegt wurden, sind von einer solchen Kündigung nicht betroffen; eine Kündigung dieser Verträge richtet sich nach Absatz 2. Der Registrierungs-Administrator verpflichtet sich, die sämtliche Mitglieder seiner Institution über die Kündigung des Vertrages, sei es durch die Institution oder den Schulen ans Netz e.V., jeweils unverzüglich zu unterrichten und auf die daraus resultierende Löschung von Inhalten nach Ziffer 7 (6) hinzuweisen.
(2) Der Vertrag mit einzelnen Mitgliedern kann vom Schulen ans Netz e.V. jederzeit mit einer Frist von 14 Kalendertagen gekündigt werden. Mitglieder können ihre Mitgliedschaft jederzeit kündigen; Ziffer 7 Absatz 5 regelt, an wen und in welcher Form die Kündigung zu richten ist. Hinsichtlich der Kündigung der Mitgliedschaft des Registrierungs-Administrators gilt die Pflicht zur vorherigen Übertragung dieser Funktion nach Ziffer 4.4 Absatz 3. Der Vertrag mit einem Mitglied endet darüber hinaus ohne Kündigung im Falle einer Löschung des Mitglieds-Accounts nach Ziffer 2.4 Absatz 2.
(3) Die Mitgliedschaft eines Teilnehmers endet darüber hinaus ohne Kündigung seitens des Teilnehmers im Falle der Löschung des Mitglieds-Accounts durch einen Institutions-Administrator. Ansprüche gegen den Schulen ans Netz e.V. im Falle einer unberechtigten Löschung durch den Institutions-Administrator sind ausgeschlossen.
(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere:
 | a) ein Verstoß gegen Pflichten nach Ziffer 4.1 Absätze 1 bis 6, Ziffer 4.2 Absätze 2 und 3, Ziffer 4.3 Absätze 1 bis 4, Ziffer 4.4 Absätze 1 und 2; |
 | b) der Wegfall der Anmeldungsvoraussetzungen nach Ziffer 2.1, ein Verstoß gegen Ziffer 2.4 Absatz 2 oder Ziffer 2.5 Absatz 2. |
(5) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Als schriftliche Kündigung gilt auch die Kündigung per E-Mail. Teilnehmer können ihre Mitgliedschaft kündigen, indem sie ihren Institutions-Administrator schriftlich – bevorzugt per E-Mail bzw. qualiboXX-Nachricht – auffordern, ihren Mitglieds-Account zu löschen; in diesem Fall endet die Mitgliedschaft mit der Löschung des Mitglieds-Accounts. Mitarbeiter und Partner können ihre Mitgliedschaft durch schriftliche Mitteilung an den Schulen ans Netz e.V. kündigen – bevorzugt per E-Mail an die E-Mail-Adresse support@qualiboxx.de. Kündigungen durch den Schulen ans Netz e.V. erfolgen grundsätzlich per E-Mail, bei Institutionen grundsätzlich an die vom Registrierungs-Administrator angegebene E-Mail-Adresse, bei Mitgliedern grundsätzlich an ihre interne qualiboXX-Nachrichten-Adresse sowie an die im Bereich Privat angegebene externe E-Mail-Adresse (wenn angegeben); der Schulen ans Netz e.V. ist berechtigt, dem Registrierungs-Administrator sowie den anderen Institutions-Administratoren der Institution des Mitglieds eine Kopie der an ein Mitglied gerichteten Kündigung zur Information zuzusenden. Bei Teilnehmer-Accounts wird im Falle einer vorherigen Sperrung des Teilnehmer-Accounts die Kündigung dem Registrierungs-Administrator zugestellt; die Teilnehmer erteilen dem Registrierungs-Administrator hiermit Empfangsvollmacht. Die Kündigung ist mit Zugang wirksam.
(6) Im Falle einer Kündigung ist der Schulen ans Netz e.V. berechtigt, den jeweiligen Mitglieds- bzw. Institutions-Account sowie sämtliche Inhalte des Mitglieds bzw. der Institution zu sperren und zu löschen; im Falle der Kündigung des Institutions-Accounts gilt dies auch für die Accounts der Teilnehmer der Institution und die Inhalte von Mitarbeitern und Partnern im Bereich "Institution" der Institution; die Inhalte von Mitarbeitern und Partnern in den Bereichen "Privat" und "Community" sind von einer Kündigung des Institutions-Accounts nicht betroffen.
8. Datenschutz und Datensicherheit
(1) Um den zu einer Institution gehörenden Mitgliedern die Nutzung der Dienste von qualiboXX zu ermöglichen, erhebt, verarbeitet und nutzt der Verein Schulen ans Netz e.V. die vom Registrierungs-Administrator bei der Registrierung bzw. bei der Übertragung auf einen neuen Registrierungs-Administrator angegebenen Pflichtangaben.
(2) Im Rahmen der Registrierung einer Institution erhebt und verarbeitet der Verein Schulen ans Netz e.V. zusätzliche freiwillige Angaben des Registrierungs-Administrators und der Institutionsleitung. Diese werden vom Schulen ans Netz e.V. lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertrages sowie zur Weiterentwicklung der Dienste von qualiboXX genutzt. Um die Registrierungsangaben zu ändern/zu ergänzen oder die Einwilligung zur Verarbeitung und Nutzung freiwilliger Registrierungsangaben zu widerrufen, wenden Sie sich bitte als Registrierungs-Administrator per E-Mail an support@qualiboxx.de an den Schulen ans Netz e.V.
Die bei der Registrierung erhobenen Angaben werden, mit Ausnahme der personenbezogenen Daten (Leitung des Bildungsträgers, Institutions-Administrator), gleichzeitig automatisch in das Profil des Bildungsträgers übernommen. Dieses wird automatisch freigeschaltet und erscheint im Bereich "Community" sowie im Rahmen der Bildungsträgerlandkarte im Bereich "Magazin". Profildaten können Sie als Institutions-Administrator jederzeit in der Funktion "Profil" Ihrer Institution ändern, ergänzen oder löschen. Im Bereich "Community" werden jeweils die vollständigen Profildaten angezeigt, im Bereich "Magazin" werden nur folgende Profildaten angezeigt: Name des Bildungsträgers, Postleitzahl, Ort, Bundesland, URL der Website.
(3) Die beim Anlegen eines Mitarbeiter-Accounts bzw. Partner-Accounts erhobenen Angaben werden automatisch in das Profil des Mitglieds übernommen. Wenn Sie als Mitarbeiter bzw. Partner im Bereich "Privat" dieses Profil zur Veröffentlichung freigeben, kann Ihr Profil von Mitarbeitern und Partnern innerhalb des Bereichs "Institution" sowie von Mitarbeitern im Bereich "Community" abgerufen werden. Sie können die Angaben in Ihrem Profil jederzeit ändern, ergänzen, löschen oder die Veröffentlichung sperren.
Wenn Sie im Rahmen der Anmeldung oder später unter "Profil" im Bereich "Privat" neben dem Benutzernamen einen "auf der Plattform angezeigten Namen" angeben, wird grundsätzlich dieser statt dem Benutzernamen bei den entsprechenden Funktionen angezeigt. Der Benutzernahme wird jedoch stets als Bestandteil der quliboXX-Nachrichten-Adresse verwendet und den Mitgliedern auch bei einem so genannten "Mouseover" über den auf der Plattform angezeigten Namen angezeigt.
(4) Mitglieder von qualiboXX erhalten eine interne Nachrichten-Adresse. Ihre qualiboXX-Nachrichten-Adresse kann von Mitgliedern Ihrer Institution, von Gruppen, in denen Sie innerhalb und außerhalb Ihrer Institution Mitglied sind sowie der Community, über die jeweilige Mitgliederliste und die Administration/Verwaltung, sowie an Stellen, an denen Sie Inhalte in Gruppe, Institution oder Community veröffentlichen (z.B. Forenbeiträge, Blogbeiträge, Wikibeiträge, Bookmarks) durch einen "Mouse-Over" über Ihren "Angezeigten Namen" bzw. Benutzernamen eingesehen werden. Bestandteil der qualiboXX-Nachrichten-Adresse ist bei Teilnehmern ein Kürzel Ihres Bildungsträgers, das der Registrierungs-Administrator bei der Registrierung Ihres Bildungsträgers als Institution festgelegt hat; Dritte können insoweit ggf. aus dem Kürzel des Bildungsträgers Rückschlüsse auf die Institutionszugehörigkeit eines Teilnehmers ziehen. Als Institutions-Administrator können Sie die Nachrichten-Funktion der Mitglieder Ihrer Institution deaktivieren. Die qualiboXX-Nachrichten-Adresse nutzt der Schulen ans Netz e.V., um Ihnen aktuelle Informationen über qualiboXX zukommen zu lassen.
(5) Um den Teilnehmern sowie den Mitarbeitern der jeweiligen Institution eine Leistungskontrolle der Teilnehmer bei der Bearbeitung von Online-Kursen zu ermöglichen, werden bei der Bearbeitung eines Online-Kurses durch Lernende das jeweilige Datum der Anmeldung und der letzten Bearbeitung des Kurses, die bearbeiteten Lektionen und die Fehlerzahl des Abschlusstests seitens des Schulen ans Netz e.V. protokolliert und den Mitarbeitern der Institution sowie dem jeweiligen Teilnehmer angezeigt. Bearbeitet ein Mitarbeiter oder Partner einen Online-Kurs, werden die genannten Daten gleichermaßen protokolliert und diesen selbst sowie dem Gruppenverwalter angezeigt. Der Schulen ans Netz e.V. fungiert bei der Erhebung und Verarbeitung dieser Daten ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter des jeweiligen Bildungsträgers bzw. des den Online-Kurs bearbeitenden Teilnehmers / Mitarbeiters / Partners.
(6) Um den Institutions-Administratoren aus pädagogischen und administrativen Gründen eine Übersicht über die Nutzung von qualiboXX durch die Teilnehmer ihrer Institution zu ermöglichen, werden diesen Personen im Rahmen der Funktion "Info" folgende Informationen der Teilnehmer ihrer Institution angezeigt: Benutzername (Login-Name), Vor- und Nachname, Datum der Accounterstellung, erste und letzte Einwahl, Summe der Logins, Gesamtnutzungsdauer von qualiboXX, in Anspruch genommener Speicherplatz bei den Funktionen Nachrichten Dateiablage sowie Mitgliedschaften (Institution, Gruppen).
(7) Die persönlichen Daten der qualiboXX-Mitglieder werden vom Verein Schulen ans Netz e.V. geschützt. Der Verein Schulen ans Netz e.V. gibt persönliche Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn die Weitergabe erfolgt in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung (z.B. im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen); in diesem Falle werden nur solche Informationen weitergegeben, zu denen der Verein Schulen ans Netz e.V. gesetzlich verpflichtet ist.
9. Änderung/Ergänzung der Nutzungsbedingungen qualiboXX
(1) Der Schulen ans Netz e.V. behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen bei Vorliegen einer Vertragslücke oder bei Eintritt einer Störung des ursprünglichen Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung jederzeit teilweise oder ganz zu ändern, soweit Sie dadurch nicht unangemessen benachteiligt werden. Keine unangemessene Benachteiligung liegt insbesondere vor, wenn die Änderungen ohne wirtschaftliche Nachteile für Sie sind, wie z.B. bei einer Anpassung der Nutzungsbedingungen an veränderte Anmeldeprozeduren sowie an geänderte Funktionalitäten oder Dienste. Über die Änderungen werden Sie unter Einhaltung einer angemessenen Frist vor Inkrafttreten der neuen Nutzungsbedingungen per E-Mail informiert. Wenn die Änderungen für Sie nicht akzeptabel sind, können Sie die Mitgliedschaft kündigen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn Sie die Dienste von qualiboXX nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen weiter nutzen. Auf diese Rechtsfolgen werden Sie in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
(2) Der Schulen ans Netz e.V. behält sich darüber hinaus das Recht vor, für neue Dienste zusätzliche Nutzungsbedingungen zu erlassen.
10. Schlussbestimmungen
(1) Für alle Rechtsbeziehungen der Vertragspartner, die sich aus der Nutzung der Dienste von qualiboXX ergeben, gilt deutsches Recht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.